20.02.2023
Bewerbungsfrist läuft bis 6. März 2023.
Die Übernahme aus einem bereits
bestehenden Beamtenverhältnis kann
im Rahmen zur Verfügung stehender
Planstellen bis zur Besoldungsgruppe
A 11 erfolgen.
Die Eingruppierung richtet sich nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst der Länder (TV-L) und
kann bei Vorliegen der tariflichen
Voraussetzungen bis zur
Entgeltgruppe 11 TV -L erfolgen. Bei
Vorliegen der laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen ist grundsätzlich
eine spätere Übernahme in das
Beamtenverhältnis möglich.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum
6. März 2023.
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(Staatsanzeiger Nr. 7 vom 20. Februar 2023)
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